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Gefährdungsbeurteilung
Das wichtigste Element im Arbeitsschutz und die Basis für alle weiteren Aktivitäten ist eine für das Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. In der Arbeitswelt müssen die unterschiedlichsten Gefährdungen erfasst, analysiert und der Beurteilung entsprechend verhindert bzw. vermindert werden. Maßnahmen zur Gefährdungsverminderung/ Vermeidung ergeben sich u. a. durch die gesetzlich vorgeschriebene Anwendung des TOP-Prinzip. Das heißt, das als erstes alle technischen und erst darauffolgend mögliche organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausgeschöpft werden müssen. In der Vorgehensweise hat sich die Abhandlung vom Großen zum kleinen Arbeitssysthem bewährt. Dieses gilt für die Arbeisstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung ect. gleichermaßen. Sie haben die Möglichkeit die Gefährdungsbeurteilungen mit meiner Hilfestellung betriebsintern selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren oder sie übertragen die gesamten Prossesschritte bis einschließlich der Maßnahmenwirksamkeitskontrolle an mich. Wenn gewünscht, übernehme ich für Sie die Überarbeitung ihrer schon bestehenden Gefährdungsbeurteilung in Abstimmung mit den schon erwähnten Verordnungen. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen außerdem dokumentierte: regelmäßige Arbeitsstättenbegehungen Arbeitsplatzanalysen Unfallschwerpunktanalysen             Prüfung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen