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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Der Unternehmer ist dazu verpflichtet  die vorgeschriebene PSA seinen Mitarbeitern bereitzustellen, diese daran zu unterweisen und dafür Sorge zu tragen, das die PSA getragen wird.   Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der erforderlichen tätigkeitsbezogenen PSA und übernehme für Sie auf Wunsch die Unterweisung der Mitarbeiter zur richtigen Benutzung.