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ASA- Sitzung
Ab einer Betriebsgröße von über 20 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern schreibt § 11 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Zu den Themen können beispielsweise… Analyse des Unfallgeschehens, Gefährdungsbeurteilungen, Planung von Aktionen, Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen neue Gefährdungen durch neue Prozesse … zählen. In kleineren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern werden von den Beschäftigten folgende Vorteile einer ASA genannt: Sicherheitsdefizite werden früh erkannt Auflistung der Unfallschwerpunkte Aufzeigen von Mängeln in der Produktion Vorfälle, Beinaheunfälle bekanntmachen Unfallverhütung, Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten, Auswertung von Unfällen Sicherheitsbeauftragte melden Mängel die abgestellt wurden. Probleme werden zeitnah erfasst und in der Regel bis zur nächsten Sitzung abgearbeitet Erfahrungsgemäß sehen die Beschäftigten den Nutzen des ASA in konkreten betrieblichen Prozessen. Hierbei wird insbesondere die Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation hervorgehoben. Gerade bei kleineren Unternehmen bestehe in der Organisation oftmals Verbesserungspotenzial. Auf Wunsch übernehme ich für Sie die Organisation, Durchführung und Dokumentation der vierteljährlichen ASA- Sitzungen und bereite die notwendigen Schritte vor.