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Gefahrstoffmanagement
Auf der Basis europäischer wie auch den nationaler gesetzlicher Vorgaben haben Arbeitgeber vielfältige Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen. Gefahrstoffe können sein: Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete chemische Stoffe und Zubereitungen Im Betrieb hergestellte Gefahrstoffe Freigesetzter Staub, Gase, Dämpfe oder Nebel Chemische Arbeitsstoffe, die zu Gefährdungen führen können Explosionsfähige Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse Werden Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen durchgeführt, die zu einer möglichen Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten führen oder werden durch diese Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt, müssen alle hiervon ausgehenden Gefährdungen durch fachkundige Personen beurteilt werden. Je nach Ergebnis der Beurteilung müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, eine Substitutionsprüfung durchgeführt, die Beschäftigten unterwiesen, Betriebsanweisungen erstellt, Gefahrstoffverzeichnisse erstellt und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Zu- trittsverbote veranlasst werden. Ich setze für Sie die erforderlichen Maßnahmen um oder unterstütze Sie bei der Durchführung.