Brand- und Explosionsschutzschutz
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz
Verkürzt und abgewandelt, auf den Brandschutz als Teilgebiet der Arbeitssicherheit bezogen, lautet die Aufgabenstellung
wie folgt:
• Beraten unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei:
–– Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
–– Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
–– Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.
• Durchführung von Brandrisikoanalysen.
• Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche
– auch der Büros und Lager – zur Ermittlung von Brandgefahren.
• Mängel im vorbeugenden Brandschutz den verantwortlichen Vorgesetzten mitteilen und Maßnahmen zur
Mängelbeseitigung vorschlagen.
• Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten
und Maßnahmen zu verbesserter Brandverhütung vorschlagen.
• Ausbilden, informieren und motivieren, so dass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen
des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten.
Beschäftigte beraten die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
Jeder Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz Beschäftigte zu benennen, die für den Fall eines Brandes
Aufgaben der Brandbekämpfung und erforderlichenfalls der Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem ange-
messenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten insgesamt und zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen.
Die tatsächlich bestehenden Gefahren sind abhängig vom Brandrisiko eines Betriebes sowie der Anzahl und Art (z. B.
orts-unkundige, hilfsbedürftige usw.) der im Betrieb anwesenden Personen.
Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, die angewendeten Arbeitsverfahren,
die eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen.
Hierfür bitte ich Ihnen gemäß BGI 560 meine volle Unterstützung im anlagentechnischen- baulichen- und
organisatorischen Brandschutz an.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen die erforderlichen hausinternen Brandschutzordnungen Teile A,B,C und
Alarmpläne sowie Erlaubnissscheine für feuergefährliche Arbeiten und unterstütze Sie bei der Erstellung
notwendiger Explosionsschutzdokumente sowie bei der Bestimmung notwendiger Feuerlösch-,
Rauchabzugs- und Meldeanlagen.