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Die Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Entsorgung/ Instandhaltungsarbeiten und über die Folgen einer Nichtbeachtung hinweisen soll. Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für Maschinen, technische Anlagen, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen sowie für biologische Arbeitsstoffe erstellt werden.
Die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ( BGV A1 §2 ), aus dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1 ) aus der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV §9 ), aus der Biostoffverordnung (BioStoff § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).