Gefahrstoffmanagement
Auf der Basis europäischer wie auch den nationaler gesetzlicher Vorgaben haben Arbeitgeber vielfältige
Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen.
Gefahrstoffe können sein:
Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete chemische Stoffe und Zubereitungen
Im Betrieb hergestellte Gefahrstoffe
Freigesetzter Staub, Gase, Dämpfe oder Nebel
Chemische Arbeitsstoffe, die zu Gefährdungen führen können
Explosionsfähige Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
Werden Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen durchgeführt, die zu einer möglichen
Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten führen oder werden durch diese Tätigkeiten Gefahrstoffe
freigesetzt, müssen alle hiervon ausgehenden Gefährdungen durch fachkundige Personen beurteilt werden.
Je nach Ergebnis der Beurteilung müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, eine
Substitutionsprüfung durchgeführt, die Beschäftigten unterwiesen, Betriebsanweisungen erstellt,
Gefahrstoffverzeichnisse erstellt und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Zu-
trittsverbote veranlasst werden.
Ich setze für Sie die erforderlichen Maßnahmen um oder unterstütze Sie bei der Durchführung.